Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Umfang / Gültigkeit

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der next level ortho appliances GmbH im folgenden kurz ortho appliances GmbH genannt, gelten für sämtliche Vereinbarungen und Leistungen zwischen ortho appliances GmbH und deren Kunden bzw. sonstigen Leistungsabnehmern (in der Folge kurz als Kunde bezeichnet). ortho appliances GmbH leistet ausschließlich zu diesen Bedingungen. Entgegenstehende Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Kunden werden für die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Abweichende
Bestimmungen in Einzelverträgen oder in Angeboten von ortho appliances GmbH haben nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2 Mündliche Nebenabreden zwischen den Vertragsparteien gelten als nicht getroffen, nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Der mündliche Verzicht auf die Schriftform wird einvernehmlich ausgeschlossen.

  1. Angebote / Preise / Vertragsabschluß

2.1 Die Angebote von ortho appliances GmbH sind freibleibend und ohne Bindungswirkung. Änderungen von Steuern, Abgaben und Gebühren, auf die von ortho appliances GmbH gestellten Rechnungen können jederzeit ab Geltung der Änderung in Rechnung gestellt werden.

2.2 In Österreich verstehen sich die Preise nach steuerfrei (gem. $ 6 Abs. 1 Ziff. 20) in EURO, exklusive der Versand- und Versicherungskosten. Erfolgt die Lieferung von kieferorthopädischen Geräten aus dem Gemeinschaftsgebiet im Rahmen von Versandhandelslieferungen (Art. 3 Abs. 3 UStG 1994) und ist im anderen Mitgliedstaat das Recht auf Vorsteuerabzug für die Lieferung von kieferorthopädischen Apparaturen nicht ausgeschlossen, so sind die Lieferungen steuerpflichtig. Bei der Lieferung von kieferorthopädischen Apparaturen ins Ausland hat die unechte Steuerbefreiung Vorrang.

2.3 Erhöhen sich infolge einer Wertvermehrung zwischen dem Vertragsabschluss und der Lieferung an den Kunden die der ursprünglichen Kalkulation von ortho appliances GmbH zugrundeliegenden Kosten, ist ortho appliances GmbH bis zur Lieferung an den Kunden berechtigt, die in der Auftragsbestätigung angeführten Preise entsprechend zu berichtigen.

2.4 Ein Vertragsabschluss kommt erst durch die Übersendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung nach erfolgter Bestellung durch den Kunden zustande.

2.5 Für den Umfang der Lieferung bzw. Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung von ortho appliances GmbH maßgeblich. Änderungen des Lieferungs-/Leistungsgegenstandes können von ortho appliances GmbH dann vorgenommen werden, wenn diese eine Verbesserung darstellen.

  1. Zahlungsbedingungen / Aufrechnung / Abtretung

3.1 Die von ortho appliances GmbH gelegten Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei netto binnen 30 Tagen zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Bei Zahlungsverzug werden vorbehaltlich der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens Zinsen in Höhe von 12% p.a. in Rechnung gestellt. Für den Verzugsfall verpflichtet sich der Kunde ortho appliances GmbH die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen, entstehenden Mahn- und Inkassospesen, zu ersetzen.

3.2 Eine Aufrechnung gegen Forderungen von ortho appliances GmbH ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Leistung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.

3.3 Forderungen gegen ortho appliances GmbH dürfen – außer mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von ortho appliances GmbH – nicht abgetreten werden.

  1. Eigentumsvorbehalt

4.1 Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ortho appliances GmbH. Der Kunde ist verpflichtet die Produkte bis dahin sorgfältig zu verwahren und auf eigene Kosten gegen sämtliche Schäden ausreichend zu versichern. Der Kunde ist verpflichtet ortho appliances GmbH unverzüglich von Zugriffen Dritter auf die Ware oder von Beschädigungen oder Vernichtung der Ware schriftlich zu unterrichten. Der Kunde hat ortho appliances GmbH sämtlichen Schaden und Kosten zu ersetzen, die dieser durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung entstehen.

4.2 Im Fall des Zahlungsverzuges ist ortho appliances GmbH berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Ware zu begehren.

4.3. Planungen, Skizzen, Preislisten und sonstige technische Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers

4.4. ortho appliances hat keinen Einfluss auf die Qualität der vom Auftraggeber übergebenen Modelle, intraorale Scans und sonstige Unterlagen. Für Fehler in diesen, haftet der Auftraggeber. Eine Untersuchungspflicht des

Laboratoriums besteht nicht. Erscheinen allerdings Arbeitsunterlagen mangelhaft, so können diese vom Laboratorium unter entsprechendem Hinweis zurückgewiesen werden. Die Entscheidung welches Behandlungsgerät für die kieferorthopädische Behandlung eingesetzt wird trifft der Kunde (KieferorthopädIn) und nicht das Labor. Für daraus resultierende Behandlungsfehler haftet der Kunde.

  1. Lieferung / Transport / Versicherung / Gefahrenübergang

5.1 Die Ware wird von ortho appliances GmbH ordnungsgemäß verpackt und zum Versand bereitgestellt. Die Lieferungen von ortho appliances GmbH  erfolgen ab Firma und erfolgt der Transport bzw. die Versendung an den Kunden in dessen Namen auf seine Rechnung und auf dessen Risiko. Sämtliche Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an die mit der Ausführung der Versendung betraute Person an den Kunden über. Es obliegt dem Kunden die Sendung zu versichern.

5.2 Wünsche des Kunden über Art der Verpackung oder der Versendung sind rechtzeitig vor Versendung schriftlich oder mündlich bekanntzugeben.

  1. Normen und Gesetze

Sämtlich anfallende Arbeiten werden nach den grundlegenden Anforderungen des Medizinprodukte Gesetzes unter Einhaltung der betrieblichen Herstellungsdokumentation sowie der Verarbeitungsanleitung für die verwendeten Materialien, in der vom Auftraggeber festgelegten Ausführung nach dem Stand der Technik hergestellt.

  1. Übernahme der Lieferung / Produkthaftung / Schadenersatz

Der Kunde hat die Lieferung umgehend nach Erhalt vollständig, insbesondere auf Art, Quantität und Qualität zu prüfen und allfällige Mängel binnen drei Arbeitstagen schriftlich zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Lieferung bzw. Leistung als mangelfrei übernommen.

  1. Gewährleistung / Produkthaftung / Schadenersatz

Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Alle weiteren Schadenersatzansprüche, insbesondere Folgeschäden und Arbeitskosten des Auftraggebers sind generell ausgeschlossen. Den Kunden trift die vollständige Beweislast für sämtliche Anspruchvorraussetzungen, insbesondere für den behaupteten Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels sowie für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Die Ware ist nach der Annahme durch den Kunden von diesem unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekanntzugeben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben oder unsere Produkte dem jeweiligen Patienten eingegliedert, gilt die Ware als genehmigt. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Versendung der Ware an den Kunden. Im Fall berechtigter Mängelrügen leistet ortho appliances GmbH nach ihrer Wahl Gewähr durch Verbesserung oder Austausch. Schadenersatzansprüche des Kunden sind bei sonstigem Ausschluss binnen sechs Monaten, nachdem der Kunde vom Schaden Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei ortho appliances GmbH geltend zu machen.  Als Gewährleistungsfristen gelten jene des ABGB, wobei als Übergabezeitpunkt im Zweifel der Tag der Versendung der Ware an den Kunden gilt.

Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die ortho appliances GmbH die Leistung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen (zB. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ausfall oder Störung von Kommunikationsnetzen) auch wenn sie bei Lieferanten oder Auftragsnehmern der ortho appliances GmbH oder deren Unterlieferanten oder Unterauftragsnehmern eintreten und bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbar waren, hat ortho appliances GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen ortho appliances GmbH zum Aufschub der Leistung um die Dauer der Behinderung.

ortho appliances GmbH haftet für Verzug und Unmöglichkeit der Leistung nur, soweit diese durch sie zu vertreten sind. Der Ersatz von Mangelfolge- oder sonstigen Folgeschäden, reiner Vermögensschäden, nicht erzielbarer Gewinne oder Ersparnisse, Zinsenverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist im gesetzlich zulässigen Ausmaß ausgeschlossen.

Insgesamt ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Beweislast für das Vorliegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz obliegt dem Geschädigten. Ein allfälliges Regressrecht des Kunden (§ 933b ABGB) gegenüber ortho appliances GmbH im Fall dessen Inanspruchnahme wegen Mängel oder Schadenersatzansprüchen ist ausgeschlossen. ortho appliances GmbH haftet darüber hinaus nur für eigene Inhalte auf der Website.

Soweit mit Links der Zugang zu anderen Websites ermöglicht wird, ist ortho appliances GmbH für die dortigen Inhalte nicht haftbar.

Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel Produkthaftung iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. Sämtliche mündliche Vereinbarungen bezüglich Veränderungen von Konstruktionsarten, Materialwahl oder ähnliches während der Herstellung gelten nach Ablieferung bzgl. des Medizinproduktgesetzes vom Auftraggeber automatisch als genehmigt und somit beiderseits als vereinbart.

  1. Intraorales Scannen extern:

Viele niedergelassenen ZahnärztInnen und KieferorthopädInnen sind noch nicht im Besitz moderne intraoraler Scanner. Diese sind erheblich präziser als herkömmliche Abformungsmethoden. Außerdem ist das Scannen gegenüber der Abformung für den Patienten komfortabler und mit weniger Unbehagen oder Würgegefühl verbunden. Wir von next level ortho appliances Gmbh, stellen KundInnen von uns den Intraoralen Scanner zur Abformung zur Verfügung. Eine next level ortho appliances MitarbeiterIn wird sich nach Terminvereinbarung in Ihrer Praxis einfinden und Sie beim intraoralen Scannen Ihres Patienten mit Rat unterstützen. Die Abformung, konventionell oder digital ist nach wie vor eine zahnärztliche Leistung.

Für die Durchführung des Scanvorganges sind Sie als Zahnärztin / Zahnarzt selbst verantwortlich. Ein selbständiges intraorales Scannen Ihres Patienten durch unsere Mitarbeiter ist nicht vorgesehen.

  1. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Anzuwendendes Recht

Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus einem Vertragsverhältnis ist der Sitz von ortho appliances GmbH in 4844 Regau. Für eventuell entstehende Streitigkeiten einschließlich eines Rechtstreites über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Vertragsverhältnisses ist das am Firmensitz von ortho appliances GmbH in 4844 Regau sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. Auf diese Vereinbarung sowie die darauf gründenden Rechtsgeschäfte und Leistungen findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und allfälliger Verweisungsnormen des Österreichischen Internationalen Privatrechts auf andere Rechtsordnungen Anwendung. Für die Rechtsbeziehung zu Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.

  1. Salvatorische Klausel

Sollten Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so betrifft dies nicht der Wirksamkeit der übrigen Teile. Unwirksame Bestimmungen, so wird bereits jetzt vereinbart, werden durch wirksame ersetzt.